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Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf

Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Lieferungen und sonstige Leistungen sowie Werkverträge über Produktionen und Bauaufträge mit der Vertical Technik AG, Frenkendorf (VTAG). Andere Abreden, insbesondere andere AGB, sind nur rechtswirksam, wenn sie von der VTAG schriftlich als Vertragsbestandteil anerkannt werden.

Die vorliegenden AGB stellen einen integrierten Bestandteil des individuellen Vertragsverhältnisses zwischen der VTAG und dem Käufer dar. Dem Käufer wurden diese AGB vor Vertragsunterzeichnung zugestellt, bzw. zugänglich gemacht und er anerkennt diese vollumfänglich durch den Abschluss des Kaufvertrages.

Angebote/Offerten
Die Angebote von der VTAG sind freibleibend. Die Angaben über Abmessungen und Gewichte sind betriebs- und branchenübliche Annäherungswerte. Änderungen der Produkte und Dienstleistungen bleiben vorbehalten.

Unlauterer Wettbewerb
Es ist nicht zulässig, spezifische Informationen einer Offerte der VTAG für das Einholen weiterer Offerten von Mitbewerbern zu nutzen. Insbesondere gilt dies für abgegebene Dokumente wie die Offerte selbst oder darin enthaltene Pläne, Skizzen, Berechnungen oder Ausführungsvorschläge. Diese Informationen dürfen Dritten weder gezeigt, überlassen noch sonst zugänglich gemacht werden.

Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme der Offerte durch den Käufer zustande. Er wird von Seiten der VTAG mit der Zustellung einer schriftlichen Auftragsbestätigung bestätigt. Sollte die Auftragsbestätigung nicht der Intention des Käufers entsprechen, muss dieser innert 5 Arbeitstagen nach Zustellung rügen, ansonsten gilt die Auftragsbestätigung als akzeptiert.

Lieferfristen
Die Lieferfristen sind bei der VTAG anzufragen oder werden auf der Offerte bzw. Auftragsbestätigung bekanntgegeben. Bei größeren Aufträgen ist die VTAG zu Teillieferungen berechtigt.

Baufristen
Baufristen, die in der Offerte angegeben sind, entsprechen den durchschnittlich zu erwartenden Aufwendungen und Dauer, welche aufgrund der Planung oder der Besichtigung vor Ort abgeschätzt wurden. Terminverzögerungen berechtigen den Käufer nicht vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Verzögerungen werden dem Käufer sobald sie erkennbar sind mitgeteilt. Der Beginn der Arbeiten, soweit dieser nicht verbindlich festgelegt wurde, richtet sich nach der Verfügbarkeit der Fachkräfte und Gerätschaften.

Leistungspflicht des Käufers
Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass zum vereinbarten Baubeginn sämtliche dafür notwendigen Bewilligungen, Pläne, Zeichnungen, Abklärungen usw. verfügbar sind bzw. eingeholt wurden. Das Vorhandensein dieser Unterlagen und Bewilligungen darf von der VTAG ohne explizite Kontrolle angenommen werden. Verzögerungen, welche durch das Fehlen solcher Dokumente oder Bewilligungen entstehen, werden separat in Rechnung gestellt. Die Mehrkosten sind abhängig von der Zahl der Arbeiter, der Lager-, Reise- und Transportkosten. Ein 230v/380v Stromanschluss sowie ein Wasseranschluss sind vom Käufer kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Transporte
Allfällig vereinbarte Transporte werden gesondert in der Offerte bzw. Auftragsbestätigung aufgeführt. Das Verladen der Waren im Werksareal der VTAG in CH-4402 Frenkendorf, ist in den Preisen inbegriffen. Transportkosten, Verzollung und Transportversicherung, sowie die Abladekosten an der Destination gehen zu Lasten des Käufers.

Höhere Gewalt
Verzögerungen durch höhere Gewalt entbinden die VTAG von deren Verpflichtungen. Allfälliger Mehraufwand wird in angemessener Höhe in Rechnung gestellt.

Mängel
Mängel werden wenn möglich von der VTAG durch Nachbesserung behoben. Ein Rücktritt vom Vertrag (Wandelung) ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Garantie und Schadenersatz
Die VTAG gewährt eine Garantie von 24 Monaten ab Lieferdatum auf die Verarbeitung der von der VTAG eingesetzten Materialien. Bei Abschluss eines mit dem Abnahmetag beginnenden Wartungsvertrags, beträgt die gewährte Garantiezeit 60 Monate.

Von der Garantie ausgeschlossen sind Änderungen durch den Käufer oder Dritte, normale Abnutzung, unsachgemäße Handhabung, Gewaltanwendung, Vandalismus und mangelnder Unterhalt.

Eine Garantiepflicht wird nicht durch geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit ausgelöst, welche für Wert und Gebrauchstauglichkeit der Geräte unerheblich sind. Verschleissteile sowie Produkte welche der Kunde teilweise oder ganz selber montiert sind von der Garantieleistung ebenfalls ausgeschlossen.

Die Garantieleistungen der VTAG beziehen sich auf den Ersatz des Warenwerts, nicht aber auf die Arbeits- und Nebenkosten (Demontage, Montage, Fahrten, Transporte, Spesen). In Fällen, in denen der Käufer ganz oder teilweise an der Montage beteiligt war, beschränken sich die Garantieleistungen auf die von der VTAG selbst erbrachten Leistungen. Ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen sind Reparaturarbeiten an Geräten oder Anlagen welche nicht von VTAG hergestellt wurden.

Wenn kundenseitig eine Baugarantie-Versicherung, eine Bank- oder Versicherungsgarantie für 2 Jahre (Garantiezeit) oder über eine andere Zeitperiode verlangt wird, sind die Kosten dafür durch den Kunden zu tragen.

Haftung
Die VTAG haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Es besteht insbesondere keine Haftung für entgangene Erfolge aufgrund von zu später Lieferung und Fertigstellung oder Bauverzögerungen. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten von Angestellten und Hilfspersonen der VTAG.

Erbringt die VTAG Arbeiten gemäß Zeichnungen und Plänen von Kunden, so haftet die VTAG nur für die korrekte Umsetzung gemäß ebendieser, nicht aber für die Korrektheit oder Eignung der Pläne und Zeichnungen. Eine weiterführende Haftung und Schadenersatzansprüche für allfällige Verzögerungen oder entgangene Gewinne, ist ausgeschlossen.

Unfälle
Für Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Betrieb von Produkten aus der Produktion der VTAG entstehen, übernimmt die VTAG keine Haftung. Es liegt in der Verantwortung des Betreibers, für angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu sorgen und den Unterhalt der Anlagen sicherzustellen. Bei der Mitarbeit von kundenseitigen Helfern, ist der Käufer für die Versicherung dieser Helfer zuständig.

Preise
Bei Bestellungen ab Katalog oder Onlineshop behält sich die VTAG vor, die am Tage der Bestellung gültigen Preise zu fakturieren. Preise gemäß Offerten sind 30 Tage gültig. Zwischenverkauf, Zwischenvermietung oder unerwartete Preisänderungen des Rohmaterials sind vorbehalten. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken exklusiv der gesetzlichen MWST.

Unvorhersehbares
Die VTAG ist dazu berechtigt Mehraufwand, welcher zum Zeitpunkt der Erstellung der Offerte nicht bekannt war oder bekannt sein konnte, zusätzlich in Rechnung zu stellen. Überschreitet der erwartete Mehraufwand die offerierten Kosten, wird der Käufer sobald ersichtlich, durch die VTAG über die Zusatzkosten informiert. Mehraufwand wird zum vereinbarten Stundensatz der VTAG pro Person und Stunde in Rechnung gestellt.

Zahlungskonditionen
Alle Preise der VTAG verstehen sich freibleibend EXW CH-4402 Frenkendorf. Die Listenpreise enthalten keine Montage- und Transportkosten. Die Auftragssumme ist innert 30 Tagen ab Leistungserbringung netto oder gemäss Konditionen auf der Offerte fällig.

Bei Lieferungen an Private, Vereine sowie ins Ausland wird, falls nicht anders angegeben, die gesamte Auftragssumme im Voraus in Rechnung gestellt und zur Zahlung fällig.

Skonto und Rabatt
Skonti & Rabattabzüge werden nur bei schriftlicher Vereinbarung gewährt. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.

Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist ab Fälligkeitsdatum ein Verzugszins von 6 % oder der gesetzlich festgelegte Zinssatz geschuldet. Die Mahngebühren betragen pro Mahnung 50 CHF.

Eigentumsvorbehalt & Retentionsrecht
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der VTAG. Bei Mehraufwand (z.B. Rücktransporte) werden die Kosten nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Konditionen
Für unterschiedliche Geschäftsbereiche sind spezifische Bedingungen notwendig, welche in Form von Konditionen definiert werden. Diese Konditionen gehen den AGB in jedem Fall vor.

Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Das Rechtsverhältnis untersteht Schweizerischem Recht. Bei internationalen Geschäften ist das Wiener Abkommen über den internationalen Warenverkauf (UN-Kaufrecht) nicht anwendbar. Die VTAG behält sich jedoch vor, den Käufer an dessen Wohnsitz zu belangen.

Gerichtsstand ist 4410 Liestal



Allgemeine Geschäftsbedingungen Vermietung

Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zu Vermietungen der Vertical Technik AG, Frenkendorf (VTAG). Andere Abreden, insbesondere andere AGB, sind nur rechtswirksam, wenn sie von der VTAG schriftlich als Vertragsbestandteil anerkannt werden.

Die vorliegenden AGB stellen einen integrierten Bestandteil des individuellen Vertragsverhältnisses zwischen der VTAG und dem Mieter dar. Dem Mieter wurden diese AGB vor Vertragsunterzeichnung zugestellt, bzw. zugänglich gemacht und er anerkennt diese vollumfänglich.

Angebot/Offerte
Die Angebote von VTAG sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Erstellung.

Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt nur durch das Unterzeichnen des Mietvertrags beider Parteien zustande. Dieser muss bis spätestens 10 Tage nach Zustellung oder 30 Tage vor dem Event vom Mieter unterzeichnet werden.

Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Mietobjekte werden nur auf Zeit vermietet und bleiben jederzeit Eigentum der Vertical Technik AG.

Bewilligungen
Der Kunde ist dafür zuständig, die folgenden Bewilligungen einzuholen:
- Einfahrtbewilligungen für die Transport- und die Montagefahrtzeuge
- Montage- und Demontagebewilligungen (Arbeitslärm)
- Betriebsbewilligung für die Mietobjekte
- Jegliche weitere nötige Bewilligung

Der Mieter haftet gegenüber der Vertical Technik AG für allfällige Mehraufwände aufgrund von fehlenden Bewilligungen, insbesondere blockiertes Material, das wegen fehlenden Bewilligungen nicht aufgebaut, abgebaut, angeliefert oder abtransportiert werden kann.

Infrastruktur
Der Kunde stellt für die gesamte Mietdauer zur Verfügung:
- Zwei Steckdosen zu 220 Volt beim Montageort
- Genügend Licht für die Montage und die Demontage
- Genügend Parkplätze in der Nähe der Anlagen für die Monteure
- Einfahrkarten, Parkkarten und Parkplätze für Transport- und Montagefahrzeuge
- Eintrittskarten für das Montagepersonal (VIP und Backstage)
- Zugang zu jeglichem Bereich der Anlage für das gesamte Personal der VTAG
- Abschließbare Räumlichkeit für die Lagerung der Montagematerialien (Werkzeug usw.)

Abladen/Aufladen
Der Kunde stellt zum Ab- und Aufladen der Mietobjekte einen Hubstapler mit 1.5 Meter langen Gabeln und 3 Tonnen Hubkraft zur Verfügung, welcher vom Montageleiter der VTAG bedient werden darf.

Transporte
Transporte werden von der VTAG organisiert und in Rechnung gestellt.

Werbung
Alle Vertical Logos auf den Mietobjekten müssen jederzeit sichtbar sein und dürfen unter keinen Umständen verdeckt, überklebt oder übermalt werden, es sei denn, eine anders lautende Absprache wurde schriftlich vereinbart. Werden für den Event kundenseitig Aufkleber auf die Mietobjekte geklebt, müssen diese vor der Demontage durch die Helfer des Kunden entfernt werden. Das Bemalen des Fahrbelages durch den Kunden oder durch Dritte ist in jedem Fall untersagt.

Beschädigung
Die Materialien unterliegen einer normalen Abnutzung beim sachgemäßen Gebrauch, welche im Mietpreis einkalkuliert ist. Sollten jedoch Beschädigungen, z.B. durch die mechanischen Einwirkungen von Lenkern, Pegs, Pedalen, Schrauben, Metallteilen oder anderen Gegenständen auftreten, wird die Reparatur dem Kunden nachträglich in Rechnung gestellt.

Haftung
Mit dem Beginn des Abladens, während der Montage und dem Event, der Demontage, bis zum Ende des Aufladens ist der Kunde für folgende Schäden an den Mietobjekte und deren Montagematerialien haftbar:
- Jegliche Art von Beschädigung
- Vandalismus, im speziellen Sprayereien
- Diebstahl

Wir empfehlen die Mietobjekte und deren Montagematerialien im speziellen nachts bewachen zu lassen. Des Weiteren empfehlen wir dem Kunden eine Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen abzuschließen. Die Vertical Technik AG lehnt jegliche Haftung bei Unfällen, auch gegenüber Dritten, ab.

Zeitplan
Der auf dem Mietvertrag aufgeführte Zeitplan ist unbedingt einzuhalten. Bei Verzögerungen, welche in der Verantwortung des Kunden liegen (z. B. nicht genügend Helfer oder schlecht arbeitende Helfer usw.), die zu einem Mehraufwand bzw. zusätzlichen Kosten für die VTAG führen, werden diese Aufwände dem Kunden nachträglich in Rechnung gestellt.

Preise
Bei Bestellungen ab Katalog oder Onlineshop behält sich die VTAG vor, die am Tage der Bestellung gültigen Preise zu fakturieren. Preise gemäss Offerte sind 30 Tage gültig. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken exklusiv der gesetzlichen MWST.

Unvorhersehbares
Die VTAG ist berechtigt Mehraufwand, welcher zum Zeitpunkt der Erstellung der Offerte nicht bekannt war oder bekannt sein konnte, zusätzlich in Rechnung zu stellen. Überschreitet der erwartete Mehraufwand die offerierten Kosten, wird der Mieter sobald ersichtlich, durch die VTAG über die Zusatzkosten informiert. Verzögerungen der Montage- oder Demontagearbeiten werden zum aktuellen Stundensatz der VTAG pro Person und Stunde in Rechnung gestellt.

Zahlungskonditionen
Alle Preise der VTAG verstehen sich freibleibend EXW CH-4402 Frenkendorf. Die Listenpreise beinhalten keine Montage- und Transportkosten. Die gesamte Auftragssumme ist, falls nicht anders angegeben, bis spätestens 14 Tage vor Eventbeginn netto fällig.

Skonto und Rabatt
Skonti & Rabattabzüge werden nur bei schriftlicher Vereinbarung gewährt. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.

Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist ab Fälligkeitsdatum ein Verzugszins von 6 % oder der gesetzlich festgelegte Zinssatz geschuldet. Die Mahngebühren betragen pro Mahnung 50 CHF.

Rückvergütung
Entscheidet sich der Kunde nach Vertragsabschluss und vor den Auflad die Mietobjekte nicht aufstellen zu lassen, so werden ihm 30% des Mietpreises sowie die Transportkosten zurückvergütet.

Konditionen
Für die Vermietung gelten spezifische Bedingungen, welche in Form von Konditionen im Mietvertrag definiert werden. Diese Konditionen gehen den AGB in jedem Fall vor.

Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Das Rechtsverhältnis untersteht Schweizerischem Recht. Bei internationalen Geschäften ist das Wiener Abkommen über den internationalen Warenverkauf (UN-Kaufrecht) nicht anwendbar. Die VTAG behält sich jedoch vor, den Mieter an dessen Wohnsitz zu belangen.

Gerichtsstand ist 4410 Liestal